Statuten
Statuten des MGA Club Overath
Sinn und Zweck der Vereinigung ist es, mobiles Kulturgut aus Abingdon on Thames zeitgenössisch zu bewegen und zu pflegen.
Mitglieder sind gehalten einen MGA MK I oder MK II in der Ausführung 1500er, 1600er, 1622er oder Twin Cam zu fahren.
Fremdfabrikate sind nur insoweit zulässig, soweit sie im Alltagsbetrieb für profane Aufgaben genutzt werden.
Mitglieder ohne MGA gemäss der Typenbeschreibung sind Mitglieder 2. Klasse und somit lediglich geduldet. Sie sind verpflichtet in einem Zeitraum von 6 Monaten, ab dem Tage der Aufnahme in den Club gerechnet, einen MGA zu beschaffen und diesen den Clubmitgliedern vorzustellen.
Die alljährlichen Ausfahrten des Clubs haben den Status von Feiertagen (vergleichbar kirchliche Festtage) und sind Pflichtveranstaltungen.
Pflege und Wartung der Fahrzeuge im Sinne eines ordentlichen Handwerks sind zu gewährleisten. Häufiges Erscheinen mit verschmutztem oder schlecht gewartetem Fahrzeug berechtigen zum Ausschluss. Ein Dauerwartungsvertrag mit der Firma Good old Times wird empfohlen.
Kontakte zu anderen britischen Klassikern sind erwünscht und werden gefördert.
Fabrikate wie Alfa Romeo, Mercedes oder Porsche gehören nicht in das Clubleben, über sie wird nicht gesprochen, es wird nicht in unmittelbarer Nähe geparkt und Kontakte zu Eigentümern derartiger Drehzahlorgien sind verpönt.